Eigentümerversammlung (Stand 30.03.2020)

Leider ist auf aufgrund der aktuellen Lage es nicht absehbar, wann wieder Eigentümer-versammlungen stattfinden können.

  • Die Hausverwaltung wird den Eigentümern Ihre Abrechnung und den neuen Wirtschaftsplan zukommen lassen. 
  • Ferner wird eine Versammlungsvollmacht mit beigefügt, in der die Eigentümer der Hausgeldabrechnung und dem Wirtschaftsplan zustimmen können.
  • Sofern kein Eigentümer dieser Vorgehensweise widersprechen sollte, werden die Hausgeldabrechnung und der Wirtschaftsplan bestandskräftig und können durch die Hausverwaltung umgesetzt werden. Dass bedeutet aber auch, dass nur dann Guthaben und Nachzahlungen getätigt werden können.
  • Die Eigentümerversammlungen die in 2020 geplant waren bzw. sind in 2020 nicht nachgeholt werden! Mit dem Versand der Hausgeldabrechnung und dem Wirtschaftsplpan wird der Termin für die Eigentümerversammlung in 2021 mit bekannt gegeben.
  • Leider muss davon ausgegangen werden, dass bis Ende 2020 kein Impfstoff zur Verfügung stehen wird. Somit wird es nicht allen Eigentümern möglich sein, an den Eigentümerversammlungen teilnehmen zu können. Aus diesem Grund wird empfohlen, die Versammlungen auf das Jahr 2021 zu verschieben.