AKTUELLES & NEWS
Zur Verschiebung der 1. Lesung des Entwurfs der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes im Deutschen Bundestag erklärt Dr. Klaus Nahlenz, Vizepräsident des BVI Bundesfachverbandes der Immobilienverwalter e. V.:
„Die Verschiebung der 1. Lesung der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes im Deutschen Bundestag auf unbestimmte Zeit ist Folge eines von Anfang an verfehlten Gesetzentwurfes des Bundeskabinetts. Dies lässt sich schon an drei Punkten festmachen: zu kurze Fristen, kaum machbare Finanzierung der Investitionen in neue Heizungstechnik und willkürliche Ausnahmeregelungen.
Unter dem Motto „Gemeinsam Chancen nutzen – der Aufbruch ins nächste Jahrzehnt“ diskutierte der BVI auf dem Deutschen Immobilienverwalter Kongress am 4. und 5. Mai 2023 in Berlin mit Fachreferenten und über 200 Teilnehmern über aktuelle Themen der Immobilienverwaltung. Im Mittelpunkt standen praxisorientierte Lösungen für die WEG-Verwaltung, juristische Fragen sowie die Klima- und Energiepolitik der Koalition und deren Auswirkungen auf den Gebäudesektor.
Zu den heute vorgestellten Vorschlägen zur Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes und der damit verbundenen Pflicht zur Nutzung von mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien bei möglichst jedem Einbau einer neuen Heizung ab dem Jahr 2024 erklären Vorstand und Geschäftsführung des BVI Bundesfachverbandes der Immobilienverwalter e. V.:
„Der BVI lehnt den Gesetzentwurf zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes in dieser Form ab. Die Fristen für den Austausch von Heizungen sind deutlich zu kurz und für Eigentümergemeinschaften nicht umsetzbar.
In L’Immo, dem Podcast von Haufe.Immobilien, sprach BVI-Vorstandsmitglied Martin Metzger mit „Immobilienwirtschaft“-Chefredakteur Dirk Labusch unter anderem über das Verhältnis von Verwaltern und Wohnungseigentümern.
Zu den Vorschlägen der „ExpertInnen-Kommission Gas und Wärme“ und zum Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz zur Einführung einer Gaspreisbremse und der damit verbundenen Informationspflicht zur Weitergabe der Entlastung bei den Heizkosten erklärt BVI-Präsident Thomas Meier:
„Die Regelung für WEGs muss überdacht werden. Bei der Vielzahl der Aufgaben, die Verwalter in diesem Jahr schon geschultert haben, ist es kaum möglich, unter Berücksichtigung der formalrechtlichen Vorschriften des Wohnungseigentumsgesetzes die Anforderungen der Politik zu erfüllen.
Zu den Beratungen der Bundesregierung über die Vorschläge der „ExpertInnen-Kommission Gas und Wärme“ erklärt BVI-Präsident Thomas Meier:
„Miet- und WEG-Verwalter müssen innerhalb kürzester Zeit mit der Gaspreisbremse die fünfte gesetzliche Regelung kurzfristig umsetzen – nach Heizkostenverordnung, Grundsteuererklärung, Zensus und den Energieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnungen.
Zu der am 22. September 2022 vom Deutschen Bundestag beschlossenen Verschiebung des rechtlichen Anspruchs des Eigentümers auf die Bestellung eines zertifizierten Verwalters nach § 26a WEG um ein Jahr auf den 1. Dezember 2023 erklärt BVI-Präsident Thomas Meier:
„Die vom Bundestag beschlossene Verschiebung des Anspruchs der Eigentümer auf die Bestellung eines zertifizierten Verwalters um ein Jahr auf den 1. Dezember 2023 ist richtig und konsequent.
Zu der Entscheidung der Europäischen Zentralbank, den Leitzins zu erhöhen, erklärt BVI-Präsident Thomas Meier:
„Die Anhebung des Leitzinses durch die Europäische Zentralbank erschwert die für die Energiewende unerlässliche Sanierung des Gebäudebestands. Die höheren Zinsen führen unweigerlich zu steigenden Finanzierungskosten für notwendige Modernisierungsmaßnahmen, die Wohnungseigentümergemeinschaften mit Blick auf die Energieeffizienz erbringen müssen.
Zu den gestern vom Bundeskabinett beschlossenen „Verordnungen zur Sicherung der Energieversorgung“ erklärt BVI-Präsident Thomas Meier:
„Die am 24. August 2022 vom Bundeskabinett beschlossenen Verordnungen für Energieeffizienz sind dem Grunde nach richtig. Für WEG-Verwalter ärgerlich ist die äußerst kurzfristige Umsetzung ab dem 1. September 2022. Dies betrifft vor allem die Aussetzung der Pflicht zur Erhaltung einer Mindesttemperatur in Mietwohnungen, denn dies zieht unweigerlich Abstimmungsprozesse mit den Eigentümern nach sich.
Zur Gasumlage erklärt BVI-Präsident Thomas Meier:
„Die Gasumlage ist der Preis einer über die Jahre verfehlten Energiepolitik, den nun die Bürger zahlen müssen. Dass jetzt angesichts hoher Gewinne einige Energiekonzerne von sich aus ankündigen, keine Gasumlage zu erheben, ist zwar ein wichtiges Signal, zeigt aber auch, dass Verbraucher bei der Bewältigung der Kostensteigerungen durch die hohen Energiepreise auf den guten Willen ihres Versorgers angewiesen sind.
Zur Gigabitstrategie, die die Bundesregierung jüngst vorgestellt hat, erklärt BVI-Präsident Thomas Meier:
„Die von der Bundesregierung gerade überarbeitete Gigabitstrategie enthält viele Ankündigungen, doch es fehlen Taten. Wir brauchen nicht erst morgen, sondern schon heute praktische Lösungen für die Finanzierung und vertragliche Verlässlichkeit bei Breitbandanschlüssen, damit Verwalter und Eigentümer die richtigen Entscheidungen für den Anschluss der Gebäude an die schnellen Netze treffen können.
Zur vorige Woche von Bunderats und Bundestag verabschiedeten Novelle des Gebäudeenergiegesetzes und zum heute von Bundeswirtschaftsministerium und Bundesbauministerium vorgelegten Sofortprogramm für den Sektor Gebäude erklärt BVI-Präsident Thomas Meier:
„Das Sofortprogramm für den Sektor Gebäude und die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes sind für den Bestand ein Schritt in die richtige Richtung, denn sie verzichten auf unnötig höhere Anforderungen an die Gebäudedämmung. Verwalter und Wohnungseigentümer erhalten so die Chance einer preiswerten energetischen Sanierung. Wünschenswert für den Verwalter ist ein fester Vergütungssatz, der sich an den Kosten der Baumaßnahme orientiert.
Der Geschäftsführer des BVI Bundesfachverbandes der Immobilienverwalter e. V., Dr. Oliver Möllenstädt, scheidet aus der BVI-Geschäftsführung aus, um sich künftig neuen Aufgaben außerhalb des Verbandes zu widmen. Dr. Möllenstädt war seit November 2020 Geschäftsführer des BVI Bundesfachverbandes der Immobilienverwalter e. V.
Der BVI hat sich gemeinsam mit Verbänden der Immobilienwirtschaft und dem größten Eigentümerverband Haus & Grund dagegen ausgesprochen, WEG-Jahresabrechnungen mit einer DIN-Norm zu standardisieren, denn wie eine Jahresabrechnung auszusehen hat, ist Sache des Gesetzgebers und der Rechtsprechung, nicht einer Norm des Deutschen Instituts für Normung.
Der Bundesrat hat am 26. November 2021 der Prüfungsverordnung zum zertifizierten Verwalter nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) zugestimmt. Seine Zustimmung knüpfte die Ländervertretung allerdings an Änderungen der Befreiung von der Prüfungspflicht für bestimmte qualifizierte Personen. Sofern die Bundesregierung die zuvor genannte Änderung umsetzt, tritt die Verordnung wie geplant am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Die künftigen Koalitionsparteien SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP kündigen in ihrem am 24. November 2021 vorgestellten Koalitionsvertrag die Einführung eines echten Sachkundenachweises für WEG-Verwalter an.
In mehreren Bundesländern sind neue Corona-Regeln für die Gastronomie in Kraft getreten bzw. werden in Kürze in Kraft treten. Das hat zur Folge, dass der Zutritt zu Gastronomiebetrieben dann ausschließlich Geimpften und Genesenen erlaubt ist. Im Land Berlin gelten ab 15.11.2021 umfangreiche 2G-Regeln, u.a. für die Gastronomie. In Bayern gelten ab 16.11.2021 2G-Regeln für Hotels und Restaurants.
Der Bundesrat hat am 5. November 2021 der Heizkostenverordnung zugestimmt. Seine Zustimmung knüpfte die Ländervertretung allerdings an eine Bedingung: die Auswirkungen der Verordnung sollen bereits nach drei Jahren evaluiert werden. Ziel sei es, möglichst frühzeitig erkennen zu können, ob für Mieterinnen und Mieter zusätzliche Kosten entstehen.
Das zum 1. Dezember 2020 in Kraft getretene neue WEG gibt Immobilienverwalterinnen und Immobilienverwaltern zusätzliche Rechte. Sie dürfen zum Beispiel Verträge mit Handwerkern, Energieversorgern oder Versicherungen im Namen der Eigentümergemeinschaft (WEG) abschließen, ohne dass diese vorher zugestimmt hat. Für die Eigentümergemeinschaft stellt sich die Frage, wie die Rechte und Pflichten des Verwalters im Verwaltervertrag zu regeln sind.
Mit dem neuen WEG wurde die Einsicht in die Verwaltungsunterlagen zum 1.Dezember 2020 vom Gesetzgeber neu geregelt (§ 18 Abs. 4 WEG). Jede Eigentümerin bzw. jeder Eigentümer hat das Recht, nach Vorankündigung und innerhalb der üblichen Geschäftszeiten in den Büroräumen des Verwalters die Verwaltungsunterlagen und Abrechnungsbelege einzusehen.
Nach dem Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) ist die Bestellung eines zertifizierten Verwalters zur ordnungsmäßigen Verwaltung ab dem 1. Dezember 2022 verbindlich. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat dazu am 28. September 2021 eine Prüfungsverordnung vorgelegt. Sie bedarf noch der Zustimmung des Bundesrats.
Die vom Deutschen Bundestag beschlossene gesetzliche Regelung, mit der die Handlungs- und Beschlussfähigkeit von Aktiengesellschaften, GmbHs, Genossenschaften, Wohnungseigentümerschaften, Vereinen, Stiftungen und weiteren Rechtsformen während der Corona-Pandemie sichergestellt wird, trat am 28. März 2020 in Kraft.
Die Bundesregierung hat am 4. August eine Reform der Verordnung zur Heizkostenabrechnung beschlossen. Durch die Verordnung werden die Vorgaben der novellierten EU- Richtlinie 2012/27 (EED) in nationales Recht umgesetzt. Ferner beabsichtigt die Regierung dadurch Smart Meter und folglich die Energiewende voranzubringen.
In den vergangenen Stunden haben sich im Westen Deutschlands schwere Unwetter ereignet. Der heftige Starkregen hat vielerorts zu verheerenden Hochwassern und Verwüstung geführt. Die Katastrophenhilfe ist angelaufen.
Der BVI hat gemeinsam mit seinen Mitgliedern eine Stellungnahme zum BMJV-Referentenentwurf über die Prüfung zum zertifizierten Verwalter nach dem Wohnungseigentumsgesetz (Zertifizierter-Verwalter-Prüfungsverordnung - Zert-VerwV) erarbeitet.